Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Allgemeine Geschäftsbedingungen VPLT.JOBmarket

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – Leistungen der VPLT Service- und Verlags GmbH (im Folgenden „VPLT-S“ genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VPLT-S und den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

2. Die Mitarbeiter der VPLT-S sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.

3. Soweit die VPLT-S dem Kunden nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern sich der Kunde von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.

4. Das Dienstleistungsangebot der VPLT-S richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind kostenpflichtige Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Änderungsvorbehalt – Änderung der Paketpreise und der AGB

1. Die VPLT-S ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Nutzungs- und Servicevertrag) Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderung der allgemein für Kunden der VPLT-S mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Angemessen ist eine Preisanpassung, wenn sie nicht außer Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte steht. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2010) bewegt.

Die Preisanpassung wird frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Kunden wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2010) hinaus, kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Erklärung mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung kündigen.

2. Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die VPLT-S, wird die jeweilige Neufassung frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung Vertragsinhalt, wenn die VPLT-S die Änderungen dem Kunden in Textform unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung mitteilt und der Kunde nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

 

§ 3 Haftung der VPLT-S

1. Die VPLT-S haftet gegenüber dem Nutzer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch die VPLT-S verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der VPLT-S bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der VPLT-S – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung der VPLT-S bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Weitere Informationen finden sich im Impressum.

 

§ 4 Haftung der Kunden

1. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf Webseiten der VPLT-S veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Kunde alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen.

2. Der Kunde stellt die VPLT-S von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der der VPLT-S durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die der VPLT-S bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die VPLT-S wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Die VPLT-S darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen. Andernfalls trägt die VPLT-S sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die VPLT-S für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

4. Soweit der Kunde Meldungen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (Zugangsdaten) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.

 

§ 5 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt werdende Betriebsgeheimnisse, einschließlich solcher Daten, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht des anderen Vertragspartners unterliegen, vertraulich zu behandeln.

2. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert. Die VPLT-S verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG), zu beachten. Weitere Informationen hierzu stellt die VPLT-S in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.

 

§ 6 Leistung oder/und Fakturierung durch Dritte

1. Die VPLT-S ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen. In diesem Falle gelten ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen die AGB des leistungserbringenden Dritten.

2. Die VPLT-S ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

3. Dem Kunden ist es untersagt, mit eigenen Forderungen gegenüber der VPLT-S aufzurechnen, soweit diese Forderungen nicht anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 7 Sonstiges

1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist, oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der VPLT-S.

3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas Anderes bestimmt ist, Langenhagen.

4. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform.

5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.

Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

6. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

7. Die VPLT-S erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen zwischen 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr. Die VPLT-S gewährleistet eine Erreichbarkeit Ihres Angebots von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server der VPLT-S oder der beauftragten Auftragsdatenverarbeitung, aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der VPLT-S liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

 

B. Besondere Bestimmungen – VPLT.JOBmarket

§ 1 Vertragsgegenstand

1. VPLT.JOBmarket ist ein Service sowie Produkt und Marke der VPLT-S. Geschäftsgegenstand des VPLT.JOBmarket ist in erster Linie die digitale Verbreitung und Bewerbung von Stellenangeboten in der Medien- und Veranstaltungswirtschaft.

2. Darüber hinaus kann ein Kunde des VPLT.JOBmarket auch zusätzliche Dienste (Pakete) buchen, um deren Zusatzfunktionen mit den jeweils definierten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

§ 2 Übertragbarkeit/Fälligkeit

1. Erteilte Aufträge oder Bestellungen des Kunden sind nicht übertragbar und können nur vom Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der Leistungsempfänger ist der Nutzer bzw. das Unternehmen, der die Bestellung tätigt. Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden.

2. Meldungen und Veröffentlichungen müssen sich inhaltlich auf den Leistungsempfänger beziehen und von diesem eingestellt werden. Es ist unzulässig, Stellenausschreibungen im eigenen Account für Dritte, bspw. andere Unternehmen oder Einrichtungen, einzustellen.

3. Geldforderungen des Kunden gegen die VPLT-S kann der Kunde an Dritte abtreten, soweit das jeweils zugrunde liegende Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.

4. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

5. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Leistungen des VPLT.JOBmarket werden unverzüglich nach Buchung für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Die Gebühren sind fällig binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung.

 

§ 3 Veröffentlichung von Stellenausschreibungen

1. Die Stellenausschreibungen werden vom Kunden in digitalisierter Form bereitgestellt.

2. Stellenausschreibungen, die über VPLT.JOBmarket veröffentlicht werden sollen, müssen einen aktuellen und korrekten Inhalt haben.

3. Der Kunde stellt die Stellenausschreibungen im System von VPLT.JOBmarket ein und nimmt eine Kategorisierung vor.

4. Für den Inhalt der Meldungen (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken und Links), die Nutzer über VPLT.JOBmarket zugänglich machen oder verbreiten, ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.

5. Es ist verboten, Inhalte über VPLT.JOBmarket zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.

6. In folgenden weiteren Fällen kann bzw. darf eine Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf VPLT.JOBmarket nicht erfolgen:

•             Stellenausschreibungen, die im jeweiligen Land der möglichen Anstellung dem Gesetz widersprechen

•             Stellenausschreibungen, die sich in Art oder Umfang nicht in einem sinnvollen Rahmen halten

•             Stellenausschreibungen, die rassistischen oder diffamierenden Inhalt haben oder in anderer Form Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen

 

7. Die VPLT-S ist berechtigt, Meldungen zu löschen, die gegen die Regelungen von B.3.5 und B.3.6 verstoßen. Darüber hinaus behält sich die VPLT-S folgende Rechte vor:

•             Stellenausschreibungen strukturell zu verändern (z.B. Absätze einzufügen)

•             Stellenausschreibungen um weitere, geeignete Kategorien zu ergänzen

 

8. Weiterhin ist die VPLT-S berechtigt in besonderen Einzelfällen Meldungen ohne Begründung gänzlich aus dem System zu entfernen, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Kunden und der VPLT-S als notwendig erscheint.

 

§ 4 Produkt „FREE“

1. Im Rahmen des Produkts „FREE“ hat der Kunde die Möglichkeit, in einem gewissen Zeitraum eine unbegrenzte Zahl an Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Die Anzeigedauer einer Stellenausschreibung beträgt bis zu 14 Tage. Diese Einträge sind kostenlos.

2. Die Verträge des Produkts „FREE“ haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der VPLT-S.

 

§ 5 Produkt „STANDARD“

1. Im Rahmen des Produkts „STANDARD“ hat der Kunde die Möglichkeit, in einem Zeitraum von 365 Tagen 10 Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus werden 2 Stellenausschreibungen im Rahmen der Veröffentlichung unter VPLT.JOBmarket hervorgehoben (featured Job). Die Anzeigedauer einer Stellenausschreibung beträgt bis zu 45 Tage.

2. Die Mindestlaufzeit der Verträge dieses Produkts beträgt im Regelfall 12 Monate. Die konkrete Vertragslaufzeit wird seitens des Kunden bei der Buchung dieses Produkts festgelegt.

3. Die Verträge der Variante „STANDARD“ verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der VPLT-S.

4. Abweichend zu § 5.2 + 5.3 erlischt der Vertrag automatisch, wenn 10 Anzeigen eingestellt wurden und die maximale Veröffentlichungsdauer (45 Tage) für alle Stellenausschreibungen erfolgt ist.

 

§ 6 Produktgruppe „PRO“

1. Im Rahmen des Produkts „PRO“ hat der Kunde die Möglichkeit, in einem Zeitraum von 365 Tagen eine unbegrenzte Anzahl von Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus werden 7 Stellenausschreibungen im Rahmen der Veröffentlichung unter VPLT.JOBmarket hervorgehoben (featured Job). Die Anzeigedauer einer Stellenausschreibung beträgt bis zu 90 Tage.

2. Die Mindestlaufzeit der Verträge dieses Produkts beträgt im Regelfall 12 Monate. Die konkrete Vertragslaufzeit wird seitens des Kunden bei der Buchung dieses Produkts festgelegt.

3. Die Verträge der Variante „PRO“ verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der VPLT-S.

4. Nach einer erfolgten Verlängerung erhält der Nutzer für weitere 12 Monate 3 hervorgehobene Stellenausschreibungen (featured Job).

 

§ 7 Weitere Leistungen und Service-Angebote

Über die festgelegten Pakete hinaus, bietet die VPLT-S weitere Leistungen und Service-Angebote, wie zum Beispiel Bannerwerbung. Aufgrund der Individualität der jeweiligen Leistungsangebote und Aufträge werden deren Konditionen bzgl. Laufzeit und Zahlung jeweils gesondert vertraglich festgelegt

Langenhagen, Stand: 01.05.2018